24.09.2015 - 07:57 [ Netzpolitik.org ]

Altmaier: „Dann kann der BND das, was er bisher tut, auf der neuen Rechtsgrundlage machen.“

Es obliege ihm als Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt nicht, über die Rechtswidrigkeit der BND-Überwachungsmaßnahmen zu entscheiden. Das sei allein Sache des Untersuchungsausschusses und des Bundesverfassungsgerichts. Das ist grotesk, denn er weist damit schlichtweg seine Rolle als entscheidende Aufsichtsinstanz im Amt des Geheimdienstkoordinators und Beauftragten für die Nachrichtendienste von sich. Ein seltsames Verständnis, wenn Altmaier als Mitglied der Bundesregierung noch nicht einmal die Gesetzeskonformität des von ihm beaufsichtigten Geheimdienstes bestätigen und verteidigen kann.