Das Bundesverfassungsgericht kommt in einem Beschluss zu dem Ergebnis, dass solch ein Verbot unter anderem deshalb zu unbestimmt ist, weil die Einordnung Bestandteil des politischen Meinungskampfes ist
Das Bundesverfassungsgericht kommt in einem Beschluss zu dem Ergebnis, dass solch ein Verbot unter anderem deshalb zu unbestimmt ist, weil die Einordnung Bestandteil des politischen Meinungskampfes ist