In Österreich testete das Innenministerium bereits 2007 derartige Schadsoftware bei Ermittlungen gegen einen radikalen Islamisten. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage hervor. Ein Jahr später evaluierte die „Arbeitsgruppe Online-Durchsuchung“ im Auftrag der Regierung, ob solche Tools überhaupt legal sind. Das Ergebnis: Trojaner sind eindeutig unzulässig. Das gelte bis heute, so der Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk, der damals den Vorsitz der Gruppe führte.