Am 24.März wurde vom Deutschen Bundestag auf Antrag der Bundesregierung die Aussetzung der Wehrpflicht verfügt. Es wurde dabei der Eindruck erweckt, die Wehrpflicht gelte künftig nicht mehr. Tatsächlich wird jedoch allenfalls vorübergehend darauf verzichtet, Wehrpflichtige einzuberufen. Die Wehrpflicht der Jahrgänge 1951 bis 1990 bleibt bestehen. Und es sollen mit großem Aufwand freiwillige Dienstleistende geworben werden, sodass die Einsparungen aus der Wehrreform, von denen oft geredet wurde, in den Sternen stehen. Die Bundeswehr wird zunächst einmal teurer.