Die Abhörschnittstelle ist eine Schnittstelle zu den Datenbanken der Telekommunikationsdienstleister. Diese ist somit Teil der Privat-Öffentliche Datenbanken, welche per Gesetz den Geheimdienste und den Polizeien des Bundes und den Sicherheitsbehörden der Länder zur Verfügung gestellt werden müssen.
Bei der Abhörschnittstelle müssen die Telekommunikationsdienstleister eine Schnittstelle zur Verfügung stellen, mit denen diese auf deren Datenbanken zugreifen können. Die Datenbanken dienen den Telekommunikationsdienstleistern dabei in erster Linie für den technischen Betrieb und der Abrechnung. Dazu muss es noch eine Schnittstelle für das direkte Abhören der Telefongespräche bzw Mitprotokollieren der gesamten Internetverbindungen geben.
Email-Provider mit mehr als 10.000 Mail-Accounts sind ebenfalls gezwungen, eine automatische Schnittstelle zum Mitlesen des gesamten Email-Verkehrs für die Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.