22.07.2015 - 02:05 [ Pester Lloyd ]

60% Strafzoll: EGMR untersagt Ungarn pauschale Beschlagnahme nicht deklarierten Bargeldes

(18.Juli) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Praxis ungarischer Behörden als rechtswidrig verurteilt, Personen, die mit hohen, undeklarierten Geldbeträgen die ungarische Grenze überqueren 60% der gefundenen Beträge als „Strafe“ abzunehmen. Dieses Bußgeld sei, so der EGMR, „dem Rechtsverstoß nicht angemessen“ und komme einer Enteignung gleich.(…)
Auslöser für das Urteil war die Klage eines polnischen Staatsbürgers, der an der serbisch-ungarischen Grenze mit 40 Mio. Forint, ca. 130.000 EUR in bar und in verschiedenen Währungen angetroffen worden ist. Ihm wurden noch an Ort und Stelle 60% des Betrages abgenommen.