(29.Oktober) Der Mensch arbeitet um zu leben. Dies wurde mit Beginn der bürgerlichen Epoche anders. An Stelle der natürlichen Gebilde, in deren Inneren sich die Produktion als ein Teilprozess des Stoffwechsels abspielte, trat ein Abstraktum: das Geschäft. Der Wirtschaftsprozess verselbstständigte sich. Die einzelnen Wirtschaftsakte wurden nicht mehr auf eine bestimmte Person bezogen, sondern zielten auf ein vom rein wirtschaftlichen Geist erfülltes Abstraktum, gleichsam auf sich selber als Ganzes. Die Vermögensbeziehungen waren entpersönlicht, versachlicht. Diese Verselbstständigung des Geschäfts gehört zur Entstehung und zum Wesen der kapitalistischen Unternehmung. Denn die Versachlichung der Wirtschaftsakte ermöglicht es, sie ohne alle Rücksicht auf andere Interessen nur auf den Gewinn auszurichten, und die Verselbstständigung des Geschäfts schaffte dem grenzenlosen Gewinn freie Bahn. So gewann in dem von allen Persönlichen abgelösten Wirtschaftsmechanismus das Erwerbsprinzip volle Freiheit zu ungehinderter Entfaltung und Betätigung.
Die auf Erwerbszweck und Gewinn abzielende Arbeit konnte aber zu keinem Resultat kommen, wenn weiterhin der Grundsatz galt, dass der Mensch nur arbeite um zu leben.