In Erwägung, dass der hier vorgestellte Gesetzentwurf der Partei “Die Linke” zur Einrichtung einer “Mindestlohnkommission” unter Beteiligung der jahrzehntelang im gewissen Nichts geübten Funktionäre des “Deutschen Gewerkschaftsbundes” D.G.B. der allerletzte Mist ist – der Gesetzentwurf wurde von der “Sozialdemokratischen Partei Deutschlands” übernommen – wollen wir uns dennoch nicht nehmen lassen diesen zu dokumentieren, bevor er am Donnerstag im Reichstagsgebäude von genau der S.P.D. abgelehnt werden wird, die ihn entworfen hat.
Untenstehend also der Gesetzestext und die allgemeine Begründung (“Allgemeines”) vom “Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MinLohnG)” (Bundestag Drucksache 18/6, gespiegelt), eingebracht von der Fraktion “Die Linke” für die dritte Sitzung des Bundestages nach dessen Wahl 2013, am nächsten Donnerstag, dem 28. November.