In 2.137 Fällen haben Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit wegen der Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit verloren. In weiteren 248 Fällen verloren Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit im Zuge der Optionspflicht. Die Verweigerung der doppelten Staatsangehörigkeit macht hier dauerhaft lebende Menschen zu Bürgern zweiter Klasse.