02.03.2012 - 17:45 [ Linksfraktion im Landtag von Sachsen ]

113/2012: 48-Stunden-Handyüberwachung um Linken-Zentrale vor Gericht

Die sächsischen Behörden hatten mit flächendeckender „nichtindividualisierter Funkzellenabfrage“ am 19. Februar 2011 massenhaft Handydaten gespeichert. Diese Datensammlung umfasst über eine Million Verkehrsdatensätze mit über 320.000 Rufnummern. Zehntausende Anwohner sind genauso betroffen wie friedliche Demonstranten, Journalisten, Abgeordnete und Rechtsanwälte. Bisher stand die zwölfstündige Überwachung der Dresdner Südvorstadt im Fokus des öffentlichen Interesses. Doch wie die Fraktion DIE LINKE jetzt herausfand, wurde vom 18. Februar 2011 00:00 Uhr bis 19. Februar 2011 24:00 Uhr das „Haus der Begegnung“ und damit die Dresdner Büros der Partei DIE LINKE 48 Stunden lang nonstop überwacht.

Gravierender „Nebeneffekt“ der Ausspähaktion: Weil die Großenhainer Straße ein Autobahnzubringer ist, täglich rund 200 Straßenbahnen und eine Vielzahl von S-Bahn-Zügen durch Dresden-Pieschen fahren, ist davon auszugehen, dass mit dieser Aktion die Daten unzähliger Dritter abgeschöpft worden sind. Die LINKEN-Abgeordneten Rico Gebhardt und Falk Neubert sind von dieser Funkzellenabfrage unmittelbar betroffen. Sie haben den Dresdner Rechtsanwalt André Schollbach damit beauftragt, rechtliche Schritte einzuleiten. Der Anwalt hat jetzt beim Amtsgericht Dresden in zwei 23-seitigen Schriftsätzen die Feststellung der Rechtswidrigkeit beantragt. Schollbach war bereits erfolgreich gegen die Stürmung des Hauses der Begegnung durch ein Spezialeinsatzkommando (SEK) vorgegangen. Der Freistaat Sachsen musste über 6.000 Euro Schadensersatz zahlen, das Amtsgericht stellte mehrfach die Rechtswidrigkeit der Aktion fest.