Die bisherigen rechtlichen Regelungen, die den Strafverfolgungsbehörden und der Justiz zur Verfügung stehen, reichen aus. Dem Geschrei nach ständig größeren Eingriffsmöglichkeiten muss Einhalt geboten werden.
Die bisherigen rechtlichen Regelungen, die den Strafverfolgungsbehörden und der Justiz zur Verfügung stehen, reichen aus. Dem Geschrei nach ständig größeren Eingriffsmöglichkeiten muss Einhalt geboten werden.