(12.04.2005) Ist es denn nicht skandalös, dass ein nicht tarifgebundenes sächsisches Unternehmen, welches einen Auftrag in Bayern ausführt, sächsische Löhne und nicht die höheren bayerischen Tarifentgelte zahlen darf? Diesem „Lohndumping“ muss doch wohl Einhalt geboten werden, notfalls eben mit Zöllen! Im Ernst: Über kaum einen anderen Sachverhalt besteht in der Volkswirtschaftslehre so viel Einigkeit wie über die schädlichen Wirkungen von Mindestlöhnen. Dazu liegen hierzulande einschlägige Erfahrungen vor.