Wie die Bundeswehr erklärt, sollen bei der Benennung von Kasernen historische „Persönlichkeiten“ gewürdigt werden, die durch ihre „soldatische Haltung und militärische(n) Leistungen“ hervorstechen und gleichzeitig durch ihr „Gesamtverhalten beispielgebend in unsere Zeit hineinwirken“.[1] Grundlage dieser Anordnung ist der nach wie vor gültige „Traditionserlass“ des Bundesverteidigungsministeriums aus dem Jahr 1982. Dieser bekennt sich zwar offiziell zu den Werten „Demokratie“ und „Humanität“, verzichtet jedoch darauf, die nationalsozialistische Wehrmacht als grundsätzlich traditionsunwürdig zu bezeichnen. Vielmehr heißt es exkulpierend, die deutschen Streitkräfte seien vom NS-Regime oftmals „schuldlos missbraucht“ worden. Gleichzeitig gelten dem Erlass „gewissenhafter Gehorsam und treue Pflichterfüllung“ sowie der „Wille zum Kampf“ als besonders förderungswürdige „Verhaltensweisen und Einstellungen“, denen nicht zuletzt durch die Benennung von Kasernen Rechnung getragen werden soll.[2] Entsprechend schmücken sich aktuell mehr als zwanzig militärische Liegenschaften mit den Namen vormals hochrangiger NS-Militärs.