10.11.2015 - 13:22 [ Humanistischer Pressedienst ]

Zehn Jahre ohne Rechtssicherheit

Nach fast fünf Jahren hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Berufung des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen ein Urteil aus dem Januar 2011 zugelassen. Damals wurde die geheimdienstliche Überwachung und Ausforschung des Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers Rolf Gössner durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für unverhältnismäßig und von Anfang an rechtswidrig erklärt.