(4.10.2014) Was ich am 22. September in der Analyse zum Resolutionsentwurf umschrieb, war die Auswirkung im Beschlusstext (“decides”) in Punkt 5, nämlich die Autorisierung von Staaten in anderen Staaten zu intervenieren, also diese anzugreifen. Im Beschlusstext fehlte der Rechtsbegriff “international law”: das Völkerrecht.
Wenn man wie ich davon ausgehen muss, das man (abgesehen von Radio Utopie) der Einzige unter 7 Milliarden Menschen ist der sich den ganzen Sch**ss durchliest ohne bei diesem zu kollaborieren, muss man alles ganz genau lesen.
Was ich am 22. September übersah (ohne dass sich die Einschätzung ändern müsste, im Gegenteil): ein gut verstecktes “decides” in Punkt 6 der Resolution (der Punkt geht an die Imperialisten, die den Text entsprechend entworfen hatten, damit man ihn übersieht). In diesem weiteren Beschlusstext in Punkt 6, ebenfalls ohne Bezug auf das Völkerrecht (“international law”), wird durch die Atommächte und den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ausdrücklich der Anspruch erhoben, das “domestic law” zu bestimmen, also die Gesetzgebung (und damit die Verfassung) der souveränen Staaten auf dem Planeten.
Der Sicherheitsrat, in dem bekanntlich nur Regierungen vertreten sind, maßt sich also an, das Völkerrecht zu ignorieren und brechen und bläst sich stattdessen als Weltregierung, besser: als Weltdiktator bwz Weltpolitbüro auf.