07.03.2016 - 21:06 [ Luftpost ]

Wolfgang Jung ./. Bundesrepublik Deutschland

Die Rechtsanwälte Otto Jäckel und Peter Becker führen für ihren Mandanten Wolfgang Jung einen Prozess vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit, mit dem angestrebt wird, der Bundesrepublik Deutschland aufzugeben, die rechtswidrige Drohnenkriegführung über ABR zu unterbinden. Anspruchsgrundlage ist Art. 25 Satz 2 GG in Verbindung mit den Grundrechten auf Leben und Eigentum. Art. 25 ist eine weithin unbekannte Vorschrift des Grundgesetzes, die zum ‚Altbestand‘ gehört und auf Betreiben von Carlo Schmid ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Dort ist vorgesehen, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bundesrecht sind. In Satz 2 heißt es wörtlich: „Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebiets.“ Zu den allgemeinen Regeln gehört nach allgemeiner Ansicht auch das Gewaltverbot, das in Art. 2 Abs. 4 UNC geregelt ist. Wenn die Drohnenkriegführung über ABR rechtswidrig ist, würde sie das Gewaltverbot verletzen.