Die Kontrollen, die das erfordern würde, wären kaum durchführbar und würden in einer ständigen Kontrolle aller enden müssen.
Doch Liscka geht noch weiter und redet von einer Art Stadtteil-Arrest:
„Umgekehrt muss es möglich sein, Gefährder davon abzuhalten, sich bei akuten Gefährdungslagen räumlich unbegrenzt zu verändern, etwa in eine andere Stadt zu reisen. Daher sollten die Behörden in solchen Fällen Gefährder befristet zum Verbleib an bestimmten Orten, wie etwa dem Stadtteil der Wohnung, verpflichten können.“