Zwei Jahre nach den „Snowden-Enthüllungen“ – Die neuen Erkenntnisse in der BND–NSA–Affäre zwingen dazu, endlich ein Ermittlungsverfahren auch auf Grund unserer Strafanzeige wegen der geheimdienstlichen Totalüberwachung der Bevölkerung aufzunehmen.
Mit Schriftsatz vom.05.06.2015 haben wir beim Generalbundesanwalt Gegenvorstellung erhoben und beantragt, nun endlich auch wegen der geheimdienstlichen Totalüberwachung der Bevölkerung die Ermittlungen aufzunehmen, nachdem inzwischen laut Medienberichten Ermittlungen über die Handyausspähung der Bundeskanzlerin und die Ausspähung anderer Politiker, Regierungen und börsennotierter Unternehmen eingeleitet worden sind.