04.07.2017 - 04:45 [ Freies Sender Kombinat: FSK ]

Wir dokumentieren: Pressemitteilung des anwaltlichen Notdienstes zum Umgang der Polizei mit Rechtsprechung

(2.Juli) Das Gericht war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Polizei Hamburg sich an den gerichtlichen Beschluss halten wurde.(…)
Der Anwaltliche Notdienst sieht in der Maßnahme der Polizei ein vorsätzliches Unterlaufen rechtsstaatlicher Garantien. Ein Polizeidirektor, den eine Gerichtsentscheidung nicht interessiert, ist für den Posten des Gesamteinsatzleiters nicht tragbar und muss unverzüglich abgelöst werden.