07.08.2013 - 16:24 [ Radio Utopie ]

‚Wir demonstrieren, wann und wo wir es wollen‘

So ist vorgesehen, dass – zusätzlich zur namentlichen Nennung einer AnmelderIn – vor einem sogenannten „Kooperationsgespräch“ auch Ort, Streckenverlauf und TeilnehmerInnenanzahl angegeben werden müssen. Verstöße dagegen sollen mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Behörden könnten auch die namentliche Nennung von OrdnerInnen fordern und Personen als „ungeeignet“ ablehnen.