(21.6.2015) Seit zwei Jahren ist unsere Republik außer Funktion. „Die Linke“ und „Bündnis 90/Grünen“ verfügen über die verfassungsmäßigen Mittel sie wieder in Gang zu setzen. Aber sie nutzen diese nicht. Eine unvollständige Aufzählung.
1. In zwei Jahren keine einzige zuende gebrachte Klage, weder vor dem Bundesverfassungsgericht, noch vor dem Bundesgerichtshof, zur Durchsetzung von Recht auf Akteneinsicht und Zeugenvernahme vor Ort
2. Entsprechend Hilflosigkeit bei der Einsicht in die Listen von Spionage-Zielen des B.N.D. („Selektoren“) durch „Sonderermittler“, statt des Parlaments und seiner Gremien
3. Keine „abstrakte Normenkontrolle“ der Aktivitäten von Bundesregierung und Geheimdiensten und deren Auslegung des Grundgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht
4. Keine Verfassungsklage zur Herstellung von Öffentlichkeit in öffentlichen Sitzungen des Untersuchungsausschüssen
5. Verschweigen der tatsächlich beweisbaren Infrastruktur der Totalüberwachung, durch die bei allen Providern und Telekommunikationsfirmen eingebauten staatlichen Überwachungs- und Kopier-Anlagen