09.10.2017 - 15:16 [ law blog ]

Widerspruch beim Finanzamt geht auch „elektronisch“

Wer noch von einem vermeintlich bestandskräftigen Steuerbescheid runterkommen möchte, der sollte vielleicht einen genauen Blick auf die Rechtsbehelfsblehrung werfen. Der Einspruch kann nämlich auch „elektronisch“ eingereicht werden. Finanzämter müssen hierauf ausdrücklich hinweisen.