Jena. Jugendliche unter 16 Jahren sind nicht berechtigt, die Veranstaltungen der Kulturarena ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person zu besuchen.
Bei Vorlage der ausgefüllten Erziehungsbeauftragung und des Personalausweises der Begleitperson wird der Einlass zum Konzert gestattet.