18.10.2014 - 12:51 [ marx21 ]

»Wer die Axt ans Streikrecht legt, legt die Axt ans Grundgesetz«

(1. Oktober 2014) Die Große Koalition plant derzeit unter der Überschrift »Gesetzliche Regelung des Grundsatzes der Tarifeinheit« eine Einschränkung des Streikrechts. Tarifeinheit bedeutet zunächst, dass in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag Gültigkeit beanspruchen kann, auch wenn verschiedene Gewerkschaften unterschiedliche Verträge mit dem Unternehmen abgeschlossen haben. Dies war in Deutschland lange gesetzlich vorgeschrieben. Im Jahr 2010 kippte das Bundesarbeitsgericht jedoch dieses Gesetz. Nun will die Bundesregierung in Abstimmung mit Unternehmerverbänden und DGB-Gewerkschaften das »betriebsbezogene Mehrheitsprinzip« gesetzlich festschreiben.