Heute lernen wir: Auch Richter können irren. Aber auf die falsche Auskunft eines Richters darf man vertrauen. Das hat ein Angeklagter nun vom Oberlandesgericht Oldenburg bescheinigt bekommen. Die Richter gewährten ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil ihn der Vorsitzende einer Strafkammer falsch informiert hatte.