Das Thema, welches der Rechtsausschuss des Bundestages gestern in einer Expertenanhörung behandelte, hat es in sich: Es geht um die rechtsstaatliche und bürgerrechtskonforme Ausgestaltung der Funkzellenabfrage, so steht es auf der Tagesordnung. Doch Anhörungen zu Grundrechtsfragen gehören offenbar nicht zu den Dingen, die für gut besuchte Ausschusssitzungen sorgen. Von den 37 Mitgliedern des Rechtsausschusses waren lediglich elf anwesend.