Kaum haben Bundestag und Bundesrat grundlegende Änderungen für das SGB II (Hartz IV) beschlossen (wir berichteten), richtet sich der Blick auf zukünftig geplante Änderungen. Diese werden mitnichten nun erst geplant, sondern befinden sich schon seit 2010 und länger in der Planungsphase. So wird ersichtlich, dass Union und FDP langfristig das System der Absicherung und Integration von Arbeitslosen umorganisieren wollen, weg von einem Leistungsanspruch, hin zu mehr Subventionen für Arbeitgeber, dem Ersatz von Pflichtleistungen, auf die Arbeitslose einen Rechtsanspruch haben, in Ermessensleistungen und hin zu einer entlohnungsfreien Arbeitspflicht in der freien Wirtschaft für Arbeitslosengeld II Bezieher (ALG II).