01.03.2018 - 10:39 [ Legal Tribune Online ]

Was nach einem „Nein“ der SPD-Mit­g­lieder pas­siert

Ein wirksames Instrument gegen das Fehlen parlamentarischer Mehrheiten ist die Vertrauensfrage, die der Kanzler nach Art. 68 GG stellen kann. Verweigert der Bundestag dem Kanzler das Vertrauen, kann dieser den Bundespräsidenten um Auflösung des Parlaments bitten. Die Vertrauensfrage lässt sich zudem mit einem Sachantrag koppeln, wie sich aus Art. 81 Abs. 1 S. 2 GG ergibt, so dass der Bundestag über Vertrauensfrage und Sachantrag in einer Abstimmung entscheiden muss. Im November 2001 hat der damalige Kanzler Gerhard Schröder dies erstmals getan und die Vertrauensfrage mit dem Antrag kombiniert, den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan zu genehmigen, um so seine widerspenstige rot-grüne Koalition auf Regierungslinie zu bringen.