Ausspähen, abhören, anzapfen: Ob das Bundeskriminalamt (BKA) auf der Jagd auf potenzielle Terroristen zu weit geht, entscheidet am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht. Um Anschläge zu verhindern, dürfen die Ermittler seit 2009 Wohnungen verwanzen, Kameras installieren und Telefonate belauschen.