04.02.2015 - 12:06 [ Forum Gewerberecht ]

Wanze im Wohnzimmer – Online-Spitzelei durch den Verfassungsschutz

Rundfunk Berlin Brandenburg – Kontraste – Beitrag vom 10.05.2007 (…)

Prof. Peter-Alexis Albrecht, Rechtsexperte
„Wir haben einen Zustand erreicht, dass die Exekutive eine Allmacht in diesem Staat darstellt, die keinerlei verfassungsrechtliches Gewissen mehr hat. In ihrem scheinbaren Sicherheitsstreben vernichten sie sämtliche Grundrechte, die in dieser Republik bisher heilig waren.“

Juli 2005
Die geheime Dienstanweisung wird ordnungsgemäß an das Parlamentarische Kontrollgremium geschickt. Die Abgeordneten, deren Aufgabe die Kontrolle der Geheimdienste ist, tagen streng geheim. Doch um die Brisanz des Papiers zu erkennen, fehlt den Herren – mehrheitlich ältere Juristen – leider die Fachkompetenz.

Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Grüne), MdB, Parlamentarisches Kontrollgremium
Allein die Vorstellung, dass ein Geheimdienst in den Computer, den ich hier auf meinem Schreibtisch habe über das Telefon reinkriechen kann, diese Vorstellung habe ich erst Ende 2006 entwickeln können, seit ich gehört habe, dass das im strafprozessualen Bereich angewandt worden ist.

Hans-Peter Uhl (CSU), MdB, Parlamentarisches Kontrollgremium
„Ja, als Jurist und Nichttechniker, nicht IT-Spezialist. Ich verstehe ich es nicht, was damit im Einzelnen gemeint ist und wozu die Dienste befugt sein sollen.“
KONTRASTE
„Na prima, Sie müssen es aber verstehen!“
Hans-Peter Uhl (CSU), MdB, Parlamentarisches Kontrollgremium
„So isses.“

KONTRASTE liegt exklusiv eine Abschrift der ach so komplizierten Dienstanweisung vor. Der Eingriff in die Grundrechte liest sich so: Zitat:
Das heimliche Beobachten und sonstige Aufklären des Internets sowie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen, bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf IT Systeme unter Einsatz technischer Mittel.