Am 10. April 2015 befand das Kölner Amtsgericht Herrmann in erster Instanz für schuldig, durch das Zeigen von 15 Bilder toter und schwer verletzter Kinder an der Klagemauer gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen zu haben.
Am 10. April 2015 befand das Kölner Amtsgericht Herrmann in erster Instanz für schuldig, durch das Zeigen von 15 Bilder toter und schwer verletzter Kinder an der Klagemauer gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen zu haben.