Der Gesetzentwurf beseitigt allerdings weder negatives Stimmgewicht noch Verzerrungen durch Überhangmandate und stellt damit so ziemlich das Gegenteil der vom Bundesverfassungsgericht angemahnten normenklaren und verständlichen Grundlage dar. Das bemängelte, kaum noch nachvollziehbare Regelungsgeflecht der Sitzzuteilung wird nun auch für interessierte Wähler weitgehend unverständlich.