Am 29. September hat der Bundestag ein neues Wahlrecht gebilligt – vier Monate später als vom BVerfG angeordnet und erstmals in der Geschichte im Zwist zwischen Bundesregierung und Opposition. Das Überleben des Gesetzes hängt nun vor allem davon ab, für wie real die Verfassungsrichter die Gefahr des „negativen Stimmgewichts“ halten werden.