Bundestagspräsident Norbert Lammert räumte ein, dass es „hinreichenden Anlass zu einer selbstkritischen Betrachtung des Verfahrens der Gesetzgebung der nun für verfassungswidrig erklärten Bestimmungen“ gebe. Zugleich mahnte der CDU-Politiker eine einvernehmliche Lösung an. Dies sei dringend geboten, „um auch nur den Anschein einer Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Parteien oder Kandidaten zu vermeiden“, sagte Lammert.