Verfassungsexperte Heinz Mayer bestätigt zwar, dass ein Vorsortieren aufgrund der Gesetzeslage möglich ist. „Der Knackpunkt“ ist für ihn aber ein anderer – nämlich „der Umgang mit den vorsortierten Stimmen“: Denn allesamt müssten sie zur Überprüfung durch die Wahlbehörde vorliegen.
Darin sieht auch der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger ein Problem: