Grossgeräte der Bundeswehr (Panzer, Boote, Flugzeuge und andere Waffensysteme) nach sind nach § 1 Abs.2 WaffG keine Waffen und fallen nicht unter § 2 WaffG, der den Umgang mit Waffen für Personen unter 18 Jahren verbietet.
Grossgeräte der Bundeswehr (Panzer, Boote, Flugzeuge und andere Waffensysteme) nach sind nach § 1 Abs.2 WaffG keine Waffen und fallen nicht unter § 2 WaffG, der den Umgang mit Waffen für Personen unter 18 Jahren verbietet.