Am 1. April 2012 traten in Österreich die Gesetze in Kraft, die der Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung dienen. Damit können Behörden nun rückwirkend über sechs Monate auf gespeicherte Telekommunikationsdaten zugreifen, was der Ermittlung und Verfolgung schwerer Straftaten dienen soll.