02.12.2013 - 13:00 [ Deutscher Anwaltverein ]

Vorratsdatenspeicherung stößt auch in Österreich auf Bedenken

(05.07.2013) Der Verfassungsgerichtshof in Wien begründet seinen Beschluss in erster Linie mit Zweifeln an der Gültigkeit der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie insbesondere unter dem Aspekt einer Unvereinbarkeit mit der EU-Grundrechtecharta (Schutz personenbezogener Daten). Zudem genießt in Österreich der Datenschutz Grundrechtsschutz.

„Es ist zu begrüßen, dass sich der EuGH nunmehr mit der Frage erneut befassen muss“, so Rechtsanwältin Dr. Regina Michalke, vom DAV-Ausschuss Gefahrenabwehrrecht. Der DAV habe in der Vergangenheit immer wieder seine Zweifel an der Richtlinie geäußert.