Der soeben bekannt gewordene Bericht der EU-Kommission über die bisherigen Erfahrungen mit der Vorratsdatenspeicherung in Europa ist so miserabel, dass er als Begründung für ein Gesetz untauglich ist. Gleichwohl will die EU die Bundesrepublik per Vertragsverletzungsverfahren zur schleunigen Umsetzung ihrer schludrigen EU-Richtlinie zwingen. Das ist so, als würde der TÜV schwere Mängel an einem Fahrzeug feststellen und den Fahrer trotzdem zwingen, damit weiterzufahren.