Die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Freitag aufgehobene österreichische Regelung zur Vorratsdatenspeicherung hat Unternehmer verpflichtet, Telekommunikationsdaten aller Telefon-, Handy- und Internet-Nutzer sechs Monate lang zu speichern. Die Ermittlungsbehörden konnten darauf bei Verdacht eines vorsätzlich begangenen Delikts mit Strafdrohung von mehr als einem Jahr Haft zugreifen.