Die vier großen Mobilfunkanbieter speichern weiterhin Daten der Vorratsdatenspeicherung: von sieben Tagen bis sieben Monate. Das ist das Ergebnis einer Erhebung der Bundesnetzagentur, die diese Speicherfristen im Alleingang regulieren will. Eine Einbindung von Zivilgesellschaft oder Verbrauchern ist nicht vorgesehen.