Vier Fünftel der Negativauskünfte hätten die Nichtaufklärung der Straftat zur Folge gehabt, heißt es dort. Eine Aussage, die einen logischen Bruch enthält: Ob sich die Taten mit Hilfe der gespeicherten Verbindungsdaten tatsächlich hätten aufklären lassen, kann niemand wissen – weil das BKA nun mal nicht erahnen kann, wer im Zusammenhang mit der Tat mit wem telefoniert oder gemailt hat und damit Spuren im Datenspeicher hinterlassen hätte.