01.02.2015 - 10:40 [ wiki.vorratsdatenspeicherung.de ]

Vorbereitung Petition Geheimdienstetat: Eingereichter Text

Petitionstext:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die im Haushalt 2015 eingestellten zusätzlichen Mittel für den BND im Vergleich zu 2014 nicht zu genehmigen, stattdessen diese im Rahmen der Digitalen Agenda einzusetzen für Schulungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Entwicklung und Einführung freier, offener Verfahren für sichere, rechtsverbindliche Onlinekommunikation.

Begründung:

Der BND hat sich in den letzten Monaten als eine Behörde erwiesen, deren Tätigkeiten sich nicht durch parlamentarische Gremien kontrollieren lassen. Drei Verfassungsexperten haben vor dem NSA- Untersuchungsausschuss festgestellt, dass der BND ohne Rücksicht auf das Grundgesetz operiert. Auch die im Rahmen der ‚Eikonal‘-Veröffentlichungen ans Tageslicht gekommene Zusammenarbeit mit der NSA ist nicht vom Grundgesetz gedeckt.

Die in Artikel 10 GG festgeschriebene Einschränkung in die Unverletzlichkeit des Kommunikationsgeheimnisses stellt bereits einen Eingriff bei den Menschenrechten dar. Dieser ist aber laut Gesetz nur erlaubt zum „Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ und muss von der Volksvertretung kontrolliert werden. Bundesregierung und BND verhindern zur Zeit jeden Ansatz von Kontrolle, insbesondere bei der Überwachung des Internet-Datenverkehrs.

Die von der Bundesregierung im Haushaltsplan vorgesehene Etat-Erhöhung soll gerade zu einer Verbesserung der Überwachungsfähigkeit im Internet, insbesondere bei den sozialen Medien, führen. Vor allem die Fähigkeit zum Abfangen, Speichern und Analysieren großer Datenmengen soll wesentlich ausgebaut werden. Der Bundestag und seine Gremien können bereits jetzt die vom Grundgesetz vorgeschriebene Kontrollfunktion nicht wahrnehmen. Eine Ausweitung der Überwachungsfähigkeiten des BND durch die Etat- Erhöhung wird diesen verfassungswidrigen Zustand noch weiter zementieren. Gleichzeitig zeigt die Bundesregierung kein Interesse daran, parlamentarische Kontrollmöglichkeiten auszubauen und die Geheimdiensttätigkeiten des BND auch für die BürgerInnen transparent zu machen. Stattdessen stellt der BND im Rahmen von sogenannten Kooperationsverträgen zwischen Geheimdiensten Überwachungsmaterial bereit, um am weltweiten Austausch von Daten zwischen den Geheimdiensten teilnehmen zu können. Auch dieser Datenhandel verstößt gegen die Verfassung.

Der Stopp der Etat-Erhöhung für den BND wird dazu beitragen, der Erosion des Grundgesetzes Einhalt zu gebieten. Wird der Ausbau der Überwachungsfähigkeit verhindert, haben das Parlament und die Öffentlichkeit Zeit gewonnen, um eine ausführliche Debatte zu führen über die Aufgaben von und die Kontrolltiefe bei Geheimdiensten. Dem Parlament würde die Möglichkeit eröffnet, durch die Verknüpfung der Freigabe von Mitteln mit politischen Maßnahmen in der Behörde dem Primat des Parlaments wieder Vorrang einzuräumen. Die Verwendung der Mittel im Rahmen der Digitalen Agenda heilt einen wesentlichen Konstruktionsfehler in diesem ambitionierten Vorhaben der Bundesregierung. Bisher sind von der Großen Koalition keine Etat-Mittel benannt, welche insbesondere in die Gesellschaft hinein wirken, die Sicherheit der BürgerInnen bei der Kommunikation verbessern und die Bevölkerung in ihrer digitalen Kompetenz stärken. Der frei werdende Etat ermöglicht hier gezielte Maßnahmen, die parteiübergreifend als nützlich anerkannt sind.