Gemäß der beschlossenen Vorlage der Landesregierung wird im Artikel 1 der Vorarlberger Landesverfassung künftig festgehalten: “Das Land bekennt sich zur direkten Demokratie in Form von Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen und fördert auch andere Formen der partizipativen Demokratie”.