30.09.2014 - 18:52 [ German Foreign Policy ]

Von Deutschland lernen

Ausländische Agenten
Möglicherweise hat die von den Think-Tanks für die Bundesrepublik und andere Staaten geleistete Arbeit sogar ein juristisches Nachspiel. Sie könnte gegen den „Foreign Agents Registration Act“ verstoßen haben, den die USA 1938 einführten, um gegen Nazi-Propaganda gewappnet zu sein; denn das Paragraphenwerk verpflichtet alle im Dienst ausländischer Regierungen stehenden Organisationen und Privatpersonen, sich beim Justiz-Ministerium registrieren zu lassen. William J. Antholis von Brookings will von einem Gesetzesverstoß nichts wissen: „Die Wissenschaftler sind ihre eigenen Vertreter. Sie sind keine Vertreter dieser ausländischen Regierungen.“[9] Sein Kollege Todd Moss vom „Center for Global Development“ gibt sich hingegen deutlich kleinlauter und kündigte an, prüfen zu lassen, ob sich seine Denkfabrik bei den Tätigkeiten für fremde Länder – auch für Deutschland – in einer rechtlichen Grauzone bewegt habe.