(22.11.2008) Der Anbieter von sogenannter “Kinderpornografe” (was für ein Name) kann bereits jetzt jederzeit und überall als Schwerstverbrecher verfolgt werden. Wenn das nicht geschieht, ist das Beihilfe und Mittäterschaft. (..)
Nun tritt also die Familienministerin von der Leyen vor die Presse und fordert eine Änderung der Gesetze für Anbieter von Medien.
Begründung: die Nichthandlungsfähigkeit der eigenen staatsanwaltlichen Ermittler und Polizeibehörden. Sie drückt das nur etwas anders aus.
Von der Leyen sagt, sie will die “Verbreitung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie” in Deutschland verbieten.
Sie sagt nicht, dass sie das Anbieten von Internet-Seiten mit Kinderpornografie in Deutschland verbieten will.
Warum sagt sie das nicht? Weil das natürlich längst verboten ist. (…)
Genauso wie man in Zentralasien die deutschen Besatzungssoldaten zu Bewachern der Opiumernte macht um dann hier am Bahnhof Zoo die Halbleichen für die Talkhows einzusammeln, genauso lässt man diese Seiten im Netz damit man mit ihnen Politik machen kann.