14.01.2015 - 11:20 [ Radio Utopie ]

“Vollständige Kopie” unserer Telekommunikation geht an den Bundesnachrichtendienst

(30.11.2014) TKÜV Paragraph 3 regelt den “Kreis der Verpflichteten” in Deutschland: alle “Betreiber von Telekommunikationsanlagen, mit denen Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbracht werden”, mit “mehr als 10.000 Teilnehmern oder sonstigen Nutzungsberechtigten”.

Also alle großen Internetprovider und Telefongesellschaften in der Republik.

Auszug TKÜV, Paragraph 27.

“(2) Der Verpflichtete hat dem Bundesnachrichtendienst an einem Übergabepunkt im Inland eine vollständige Kopie der Telekommunikation bereitzustellen, die über die in der Anordnung bezeichneten Übertragungswege übertragen wird.“