Wer es also für unzumutbar hält, dass ein Land entgegen dem Willen der übrigen 27 Beschlüsse blockiert, müsste das Konsensprinzip infrage stellen, aber nicht den demokratischen Entscheidungsprozess dieses Landes. Das bei Entscheidungen im Finanz-, Sozial-, Sicherheits- und Verteidigungsbereich, sowie dem Beitritt neuer Länder vorgeschriebene Konsensprinzip wird aber bestehen bleiben, solange die EU ein Bund nationaler Staaten bleibt und sich nicht als ein Bundesstaat konstituiert (was eine Illusion sein dürfte).