Zunächst hatte die Bundestagsverwaltung die Aufhebung der Immunität aus formalen Gründen abgelehnt. Nun hat sie dem nachgebesserten Begehren der Staatsanwaltschaft nicht mehr widersprochen. In der Regel kann gegen einen Abgeordneten nach 48 Stunden ermittelt werden, wenn der Bundestag einer entsprechenden Mitteilung über die Ermittlungsabsicht der Staatsanwaltschaft nicht widerspricht.