Kommende Woche verhandelt der Verfassungsgerichtshof von Montag bis Mittwoch über die Anfechtung der Bundespräsidentenstichwahl vom 22. Mai – und das öffentlich mit rund 50 Zeugen. Auch das könnte auf ein Ergebnis deuten, das die Spatzen schon längst von den Dächern pfeifen: Die Stichwahl könnte wiederholt werden – und das bundesweit.